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Die hohe Zahl der innerbetrieblichen Arbeitsunfälle zeigt deutlich, dass es notwendig ist, sich als Elektrofachkraft regelmäßig mit den möglichen Gefahren für sich selbst, den Kollegen und dem Betrieb in Form einer Unterweisung oder eines Lehrgangs auseinander zu setzen. Um ein unfallfreies Arbeiten sicherzustellen, schreibt sogar die Berufsgenossenschaften gemäß BGV A1 §4 eine jährliche Unterweisung vor. Die wiederkehrende Unterweisung dient der Gefahrenvorbeugung. Sie vertiefen und aktualisieren ihre Kenntnisse über mögliche Gefahren und deren Verhinderung durch die Anwendung der aktuellen Regeln der Technik. So gewährleisten sie ein sicheres und vorschriftsmäßiges Arbeiten. Dieser Lehrgang vermittelt ihnen den aktuellen Stand der rechtlichen Bestimmungen zur Unfallverhütung, auch hinsichtlich der Einweisung ihrer Mitarbeiter. Ihre Wissenslücken und riskante Verhaltensweisen werden ihnen bewusst. Ihr Ziel ist die Optimierung der eigenen Pflichterfüllung, die der Erhöhung der Betriebssicherheit und Minimierung des Unfallrisikos dient.



Datei erzeugt am: Wed, 21.Sep 2011
 

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