Rechtliche Hinweise:
AGB der Firma RONIC Messtechnik e.K.
- Geltungsbereich
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Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde; sie werden durch Auftragserteilung, durch Abschluss des
Vertrages oder durch Annahme der Lieferung anerkannt. Abweichende Bedingungen des Kunden oder des Lieferanten, die wir nicht
ausdrücklich und schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
- Angebot und Vertragsschluss
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Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich insbesondere im Hinblick auf Preis und Lieferungsmöglichkeiten. Abweichungen von Abbildungen
und Beschreibungen, sowie Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern bleiben vorbehalten.
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Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftrag schriftlich bestätigt wird – wobei hierfür Textform nach § 126b BGB genügt - oder durch die unverzügliche
Auslieferung und Rechnungsstellung ausgeführt wird. Bei Lieferung ohne schriftliche Bestätigung gilt die Rechnung zugleich als Auftragsbestätigung.
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Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
- Lieferung
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Die Lieferung erfolgt ab Werk, ausschließlich Porto und Verpackung.
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Teillieferungen sind zulässig und gelten bezüglich der Zahlung und Gewährleistung als selbstständige Lieferungen.
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Bei Bestellung unter einem Warenwert von EUR 250,- netto berechnen wir eine Bearbeitungspauschale in Höhe von EUR 25,-.
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Bei Bestellungen, die einen Rabatt außer dem gewährten Skonto beinhalten, sind Einweisungen oder andere nachträgliche
Arten von Erklärungen grundsätzlich kostenpflichtig. Es besteht keinerlei Anspruch auf Einweisungen oder anderweitige
Unterstützung, dieser ist durch den Rabatt erloschen.
- Eigentumsvorbehalt
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Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
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Der Käufer ist widerruflich zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Jede andere
Verfügung, insbesondere eine Verpfändung, Sicherungsabtretung oder Überlassung im Tauschwege, ist dem Käufer nicht gestattet.
Die Berechtigung zur Weitergabe erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf, sobald der Käufer uns gegenüber mit seinen
Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät oder seine Zahlungen einstellt oder sonstige uns gegenüber bestehende Verpflichtungen,
insbesondere aus dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt, verletzt.
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Die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer hiermit schon jetzt im Voraus einschließlich sämtlicher
Nebenrechte, in Höhe der uns ihm gegenüber zustehenden Forderungen zur Sicherheit, an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.
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Der Käufer bleibt zur Einziehung, der aus dem Weiterverkauf von Vorbehaltswaren entstehenden Forderungen ermächtigt, solange er seiner
Zahlungsverpflichtung gegenüber uns ordnungsgemäß nachkommt. Geschieht das nicht, können wir die Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen,
mit der Folge, dass der Käufer verpflichtet ist, uns Name und Adresse der Drittschuldner anzugeben und diesen die erfolgte Forderungsabtretung anzuzeigen.
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Von Pfändungen oder anderen Beeinträchtigungen der Rechte an der Vorbehaltsware und an der an uns abgetretenen Forderungen durch Dritte hat
der Käufer uns unverzüglich zu benachrichtigen.
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Die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten sind nach Wahl des Käufers auf sein Verlangen hin insoweit freizugeben,
als deren realisierbarer Wert die jeweils zu sichernde Gesamtforderung unsererseits um 20% übersteigt.
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Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen nicht dem Kunden gehörenden Waren steht uns der dabei
entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt
der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu.
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Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind wir uns darüber einig, dass der Kunde uns im Verhältnis des Rechnungswertes der
verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für uns verwahrt.
- Gefahrübergang
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Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile bzw. Übergabe an einen Spediteur auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.
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Die Gefahr der Lieferung ab Werk geht auch dann auf den Kunden über, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist.
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Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft und deren
Mitteilung auf den Auftraggeber über.
- Mängel
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Ist der Vertrag für beide Seiten ein Handelsgeschäft, hat der Käufer die Ware nach Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit, Beschädigungen oder Beanstandungen
zu prüfen und bei etwaigen Mängeln diese unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Ware bzw. nach Ihrer Entdeckung schriftlich zu
rügen. Die sofort festgestellten Beschädigungen an der Verpackung muss sich der Käufer bei Anlieferung vom Transportführer schriftlich bestätigen lassen.
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Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen in Qualität, Farbe, Abmessungen, Gewicht, Ausrüstung oder Design können nicht beanstandet werden.
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Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge haben wir das Recht auf Nachbesserung oder Lieferung mangelfreier Ersatzwaren. Zum Rücktritt vom Vertrag, soweit ein
Rücktritt nicht gesetzlich ausgeschlossen ist, oder zur Minderung des Kaufpreises ist der Käufer erst nach erfolglosem Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen
Frist zur Nacherfüllung berechtigt, es sei denn, die Fristsetzung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich.
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Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt.
- Zahlungsvereinbarungen
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Zahlungen haben zu erfolgen, wie in unseren Auftragsbestätigungen oder Rechnungen angegeben.
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Im Allgemeinen gilt bei Erstbestellungen Vorkasse bei Bereitstellung. Bei Überschreitung eines Jahresumsatzes von EUR 1500,-
netto können die Zahlungsmodalitäten für nachfolgende Bestellungen angepasst werden, was einer schriftlichen Bestätigung durch
uns bedarf:
(a) 14 Tage nach Rechnungsdatum rein netto,
(b) Sofort 2% Skonti ab Rechnungsdatum.
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Wir sind berechtigt bei Zahlungsverzug Verzugszinsen bei gewerblichen Kunden in Höhe von 8%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen.
- Pflichten des Kunden
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Der Kunde verpflichtet sich, von uns gelieferte Produkte oder technische Informationen weder direkt noch indirekt an Personen, Firmen oder in Länder
zu verkaufen, zu exportieren, zu reexportieren, zu liefern oder anderweitig weiterzugeben, sofern dies gegen Gesetz oder Verordnungen verstößt. Der
Kunde verpflichtet sich, alle Empfänger dieser Produkte oder technischen Informationen über die Notwendigkeit der Einhaltung dieser Gesetze und Verordnungen
zu informieren. Der Kunde wird auf eigene Kosten sämtliche Lizenzen sowie Ex- und Importpapiere beschaffen, die für seine Verwendung der Produkte erforderlich
sind. Die Verweigerung einer Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Schadensersatzforderung.
- Datenschutz
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Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die im Rahmen der Vertragsdurchführung übermittelten Daten gespeichert und im Rahmen der Vertragsdurchführung
an Dritte übermittelt werden. Wir werden sämtliche datenschutzrechtliche Erfordernisse beachten.
- Gerichtsstand und anwendbares Recht
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Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Pinneberg in Schleswig Holstein.
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Für die Rechtsverhältnisse zwischen Verkäufer und Käufer gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
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Im Übrigen gelten für alle von uns bestätigten Aufträge die allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie, soweit diese
nicht durch unsere AGB eine Änderung erfahren haben.
- Teilnichtigkeit
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Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten
wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt; dasselbe gilt im Fall einer Lücke.
- Bonität
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Wir behalten uns vor den Kunden auf Bonität zu prüfen.
- Gewerbelieferung
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Wir beliefern grundsätzlich keine Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Bei der Anmeldung zum Shop-System ist ein Nachweis über das Führen eines Gewerbes vorzulegen.
AGB zum Download
Unsere AGB können Sie selbstverständlich jederzeit unter
www.ronic.de/agb/agb.pdf als PDF abrufen und downloaden.
Stand: Dezember 2013